top of page

​​AGB’s

 

1. Allgemeines

 

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die über office@kenfleck.com / +4369910737300 oder persönlich mit Ken Fleck e.U. ,Inhaber: Ken Fleck, Margaretengürtel 82-88/6/7, 1050 Wien, Österreich  (im Folgenden: Ken Fleck e.U. genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch oder
Englisch ( wenn nicht anders möglich)

 

c) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung (Antrag/Annahme) zwischen dem Kunden und Ken Fleck e.U. zustande.- Der Vertragsabschluss erfolgt bei Privatkunden & Hochzeits Kunden (Braut/ Bräutigam) durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots.

 

d) Speicherung des Vertrags & der Fragebögen
Der Vertrag und die zugesandten Fragebögen werden von Ken Fleck gespeichert und zur Erfüllung der zukünftigen Termine verwendet.

 

2. Leistung

 

a) Leistungserbringung
Ken Fleck e.U. verpflichtet  sich,  die  Leistungen  unter  Beachtung  der  Interessen der  AuftraggeberIn  zu erbringen. Insbesondere verpflichtet sich Ken Fleck e.U. zur gewissenhaften Beratung des/der AuftraggeberIn und zur Einhaltung von Hygienestandards.

 

b) Der  Vertrag  wird  zwischen  AuftraggeberIn  und  Auftragnehmerin  für  die  Dauer  einer  einmaligen  Erfüllung ausgestellt.

 

c) Ken Fleck e.U. ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

 

d) Festbuchung
Eine Festbuchung erfolgt durch die schriftliche ( E-Mail, SMS, Facebook Nachricht oder Whatsapp) Auftragsbestätigung durch Ken Fleck e.U.  zustande. Bei Privatkunden und Hochzeits Kunden kommt eine Festbuchung nach Erhalt der Anzahlung bzw. Terminreservierungsgebühr zustande.

 

f) Option

Eine Option ist eine unverbindliche Reservierung eines Termins durch den Kunden. Ken Fleck e.U. ist berechtigt, diese Optionen, im Falle einer Festbuchung durch einen anderen Kunden, verfallen zu lassen. Es besteht bei einer Option kein Anspruch auf die Dienstleistung zu dem reservierten Termin.

 

g) Leistungszeit

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die vereinbarte Leistung zum gebuchten Termin.

 

h) Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Ken Fleck e.U. nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Ken Fleck e.U. nicht zu vertreten. Sie berechtigen Ken Fleck e.U.  dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

 

i) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Ken Fleck e.U. vom Vertrag zurücktreten. Ken Fleck e.U. verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

j) Annahmeverzug

Kann der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen oder erscheint er nicht zu diesem, ist Ken Fleck e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.

 

k) Ken Fleck e.U. behält sich das Recht vor, im Krankheitsfall eine geeignete Vertretung einzusetzen.

3. Zahlung

 

a) Allgemein

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Alle Preise werden bei der Buchungsbestätigung mit der Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

b) Anzahlung

Bei einer Festbuchung von Privatkunden und Hochzeits Kunden (Braut & Bräutigam) ist eine Anzahlung bzw. Termin Reservierungsgebühr i.H. von 30% des vereinbarten Honorars (exkl. Reisekosten & Kosten weiterer Dienstleister oder anderer Zusatzkosten) sofort zum Zeitpunkt der Buchung fällig, wenn nicht anders mit Ken Fleck e.U. vereinbart. Der Termin gilt erst dann als reserviert und bestätigt wenn die Zahlung bei Ken Fleck e.U. eingegangen ist.

 

c) Honorar

Das Honorar versteht sich zuzüglich der Kosten für die Anreise, Fremd- und Nebenkosten, auf die im Vorhinein schriftlich hingewiesen wird. Kommen nach Vertragsabschluss unerwartete Kosten hinzu, die zur Leistungserbringung notwendigerweise anfallen, hat Ken Fleck e.U. das Recht, diese, nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung beider Parteien, geltend zu machen.

 

d) Bezahlung des Honorar

Die Bezahlung des Honorars erfolgt bis spätestens 14 Tagen ab Rechnungsdatum in bar bzw. per Überweisung auf das Konto IBAN: AT49 2011 1848 4650 3301 BIC: GIBAATWWXXX. Zusatzleistungen, die erst nach Vertragsabschluss zusätzlich in Auftrag gegeben wurden (z.B. Gäste Stylings bei Hochzeiten) sind direkt nach erbrachter Leistung vor Ort in bar zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart

 

e) Anreise Kosten

Ist eine Anreise zum Leistungsort bei Privatkunden & Hochzeits Kunden (Braut & Bräutigam) nötig, berechnet Ken Fleck e.U. die für die Anreise aufgewendeten Fahrtkosten. Alle auf der Website ausgewiesenen Preise beziehen sich auf ein Styling im Home Office in der Tempelgasse 8/21, 1020 Wien, Österreich. Für Homeservices innerhalb Wiens kommt eine Anfahrtspauschale von 20,00 € hinzu. Grundlage für die Berechnung ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer ab der Stadtgrenze Wien, wobei pro Kilometer 0,60 Cent berechnet werden. Bei der Notwendigkeit der Mitarbeit weiterer Dienstleister (Makeup Artists, Friseure, Stylisten) wie z.B.: Bei Gästestyling bei Hochzeiten und anderen Events) die zeitlich oder aus anderen Gründen nicht von Ken Fleck e.U. alleine durchgeführt werden können, gelten zusätzlich dieselben Bedingungen wie bei Ken Fleck e.U. außer mit Ken Fleck anders vereinbart.

 

f) Fremd- und Nebenkosten

Der Kunde hat alle Fremd- und Nebenkosten zu tragen.
Fremd- und Nebenkosten sind alle Kosten, bei der Leistungserbringung von dem Kunden zusätzlich gewünscht werden. (z.B.: Haarteile, Haarschmuck, Material, das nicht in einem Standardtkit zu finden ist, etc) – alle zusätzlichen Wünsche müssen vorher schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden.
Dazu zählen insbesondere:
– Materialkosten,
– Requisiten,
– zusätzliche Stylisten,
– Reise- und Übernachtungskosten

 

g) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Ken Fleck e.U. eingeht. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. des noch fälligen Betrags verrechnet.Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Ken Fleck e.U. vor, Mahngebühren in Höhe von 12,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Ken Fleck e.U. kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

h) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie der Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

i) Stornierung von Festbuchungen bei Privatkunden

Eine Stornierung einer Festbuchung ist bis zu 1 Woche vor dem Auftragstermin kostenlos möglich. Danach gelten die folgenden Stornobedingungen:
– von 7 bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% des vereinbarten Honorars
– weniger als 3 Tage vor dem Auftragstermin 100% des vereinbarten Honorars.
Dies gilt nur insoweit der Verbraucher durch die Stornierung nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Sollte die Festbuchung aufgrund höherer Gewalt (z.B.: Wetter) verschoben werden, ist hiermit gewährleistet dass der neue Termin mit Ken Fleck e.U. fixiert wird, sonst gelten die oben genannten Stornobedingungen für Privatkunden von Ken Fleck e.U..

 

j) Bei Brautstyling-Buchungen, die länger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin schriftlich bestätigt wurden, beträgt die Stornierungsfrist 8 Wochen. Bei späterem Stornierungswunsch verpflichtet sich der Auftraggeber das vereinbarte Honorar, vollständig zu erstatten, wenn nicht anders vereinbart.
Bei kurzfristigen Anfragen (ab 3 Monate vor Hochzeitstermin) beträgt die Stornierungsfrist die Hälfte des Zeitraumes bis zum Hochzeitstag.
Bei einem ungeraden Zeitraum wird die nächsthöhere Woche aufgerundet und entsprechend der halbe Zeitraum wird die Stornierungsfrist berechnet.
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Ken Fleck e.U.  kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

k) Test Shootings

Die im Rahmen eines Testshootings erstellten Werke dürfen nur im Rahmen von Tests und Proben verwendet werden, jede weitergehende Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Isis Zrost Makeup e.U.
Sollte Ken Fleck e.U. für ein Testshooting eine geringeres Honorar als üblich angesetzt haben oder kein Honorar bezahlt worden sein und werden Teile oder das gesamte Testshooting zu einem späteren Zeitpunkt gewerblich verwertet, steht Ken Fleck e.U. das übliche Honorar für die Leistungen im Nachhinein zu.

4. Hochzeiten

 

a) Allgemeines

Bei angebotenen Stylings für Hochzeiten von Ken Fleck e.U., gilt ergänzend das Folgende: Dieses Angebot umfasst zwei Teile: einen Probetermin und die Hochzeit. Beide Teile gelten als für sich vereinbart und stellen eine Festbuchung dar. Es werden beide Termine getrennt in Rechnung gestellt.

 

b) Probetermin

Der Kunde vereinbart mit Ken Fleck e.U. einen Probetermin. Der Kunde ist verpflichtet, wenn nicht
anders vereinbart, nach der bereits beglichenen Anzahlung bzw. Terminreservierung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars zusätzlich 20% (Insgesamt sind hiermit 50% des Gesamtpaketes fällig) spätestens 14 Tage nach dem Probetermin an Ken Fleck e.U. zu leisten. Der Restbetrag wird maximal 14 Tage nach der Hochzeit fällig. Probentermine müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem festgesetzten Hochzeitstermin erfolgen.

 

c) Hochzeit

Der Kunde vereinbart mit Ken Fleck e.U.einen Termin für die Hochzeit. Der Restbetrag wird spätestens 14 Tage nach der Hochzeit fällig. Eine Stornierung des Auftrags Termins für die Hochzeit nach dem Probetermin ist kostenlos möglich, wenn sie spätestens drei Tage im Anschluss daran erfolgt, berücksichtigen jedoch die Stornobedingungen gemäß § 3g dieser AGB.

5. Pflichten des Kunden

 

a) Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung von Ken Fleck e.U. anwesend zu sein und mögliche Änderungen sofort vornehmen zu lassen. Jede Änderung im Nachhinein entspricht einer neuen Beauftragung von Ken Fleck e.U.
Dem Kunden obliegt es Ken Fleck e.U. in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen und Informationen. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, jede Änderung seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift unverzüglich bekannt zu geben. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, Änderungen zu Ort und Uhrzeit bekannt zu geben.

 

b) Dritte

Ken Fleck e.U. ist nicht für Leistungen und Dienste, die sich außerhalb ihres Einflussbereiches befinden, verantwortlich. Soweit von dem Kunden Requisiten zur Verwendung in den Werken gewünscht werden, kann Ken Fleck e.U. entsprechendes Material im Namen und Auftrag des Kunden auf dessen Kosten erwerben.

 

c) Arbeitsproben

Alle dem Kunden zum Vertragsschluss übergebenen Medien und Referenzen stehen im alleinigen Eigentum von Ken Fleck e.U.. Es ist dem Kunden untersagt, diese in jeglicher Weise selbst zu verwenden, zu veröffentlichen oder weiterzugeben. Schäden, die durch eine Beschädigung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen (Dienstleistungen)

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir
Ken Fleck
Margaretengürtel 82-88/6/7, 1050 Wien
Telefon: 0043 69910737300
E-Mail: office@kenfleck.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post eingeschrieben versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen, die nicht in den Stornobedingungen gem. § 3 fallen, erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verlieren.

 

7. Haftung

 

a) Haftungsausschluss

Ken Fleck e.U. sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet Ken Fleck e.U. im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.


b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

8. Kündigung durch die Firma Ken Fleck e.U.

Die Firma Ken Fleck e.U. ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn
mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
– Die Auftraggeber kommen trotz erfolgter Mahnung durch Ken Fleck e.U. den Zahlungsverpflichtungen nicht nach.
– Der Auftraggeber kommt aus seiner Mitwirkungspflicht (siehe dazu 5.) nicht nach.

9. Vertragsstrafe

 

Die von der Firma Ken Fleck e.U. erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages ihr Eigentum. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Wird die vertraglich konkretisierte Leistung nach erfolgter Stornierung oder Ausübung des Rücktrittsrechtes seitens des Auftraggebers von diesem selbst oder durch einen Dritten ohne Mitwirkung von Ken Fleck e.U. aber unter Ausnutzung der von Ken Fleck e.U. erbrachten
Vorleistungen durchgeführt, so verpflichtet sich der Auftraggeber an Ken Fleck e.U. eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der ursprünglich mit Ken Fleck vereinbarten Vertragssumme zu leisten.

10. Gewährleistung und Schadensersatz

 

Ken Fleck e.U. leistet im Rahmen der gesetzlich festgelegten Vorschriften Gewähr für die von ihr erbrachten Leistungen.
Gewährleistungsansprüche gegen Ken Fleck e.U. sind ausgeschlossen, sofern seitens der AuftraggeberInnen und/oder Dritter die von Ken Fleck e.U. im Namen und auf Rechnung des/der AuftraggeberIn zur Erbringung von Leistungen beauftragt wurden und/oder Dritter, deren Handlungen dem/der AuftraggeberIn zugerechnet werden, gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde. Dies gilt auch für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und/oder Weisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

 

11. Datenschutz

 

Alle übermittelten Daten werden vertraulich behandelt. Sämtliche an Ken Fleck e.U. übermittelten Daten der AuftraggeberInnen unterliegen dem Datenschutz und werden von Ken Fleck e.U. an Dritte nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten weitergegeben. Die AuftraggeberInnen stimmen mit der Unterfertigung einer solchen Weitergabe ihrer Daten zu Ken Fleck e.U. behält sich das Recht vor, sämtliche Daten für die steuerrechtlich relevante Zeit von sieben Jahren aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist hat der/die AuftraggeberIn das Recht, eine Löschung zu beantragen.

 

a) SAMMELN UND VERARBEITEN VON Daten ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG FÜR SPEICHERUNG VON KUNDENDATEN
Die VertragspartnerInnen stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten zum Zweck der Erfüllung & Planung des Termins / der Termine / Rechnungslegung des Einzelunternehmens Ken Fleck e.U. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

 

b) AUSKUNFTSPFLICHT
Die VertragspartnerInnen sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten.

 

c) PFLICHT ZUR BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG („RECHT AUF VERGESSENWERDEN“) UND ZUR EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG
Die Vertragspartner*Innen haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Der Antrag kann formlos aber schriftlich gestellt werden. Bei mündlichen Antragstellungen per Telefon würden jedoch in der Regel Zweifel an der Identität bestehen, anders bei einer persönlichen Vorsprache.

 

d) RECHT AUF LÖSCHUNG
Voraussetzung für das Löschungsrecht ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:
– Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
– Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor).
– Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor).
– Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
– Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich.
– Die Daten wurden von einem Kind im Zusammenhang mit einem Dienst der Informationsgesellschaft ermittelt.

 

e) RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG
Voraussetzung für das Recht auf Einschränkung ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:
– Die betroffene Person hat die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, solange der Verantwortliche,
Ken Fleck e.U. ,die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüft.
– Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person hat die Löschung der personenbezogenen Daten abgelehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt.
– Der Verantwortliche, Ken Fleck e.U., benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
– Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen, Ken Fleck, gegenüber den Betroffenen überwiegen.

 

f) VORGEHENSWEISE BEI EINEM BERICHTIGUNGSANTRAG
Der Verantwortliche, Ken Fleck e.U. ,stellt die Daten der betroffenen Person richtig. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Betroffene außerdem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.

 

g) VORGEHENSWEISE BEI EINEM LÖSCHUNGSANTRAG
Die Verantwortliche, Ken Fleck e.U., löscht die Daten der betroffenen Person.

h) VORGEHENSWEISE BEI EINEM EINSCHRÄNKUNG ANTRAG
Der Verantwortliche, Ken Fleck e.U. ,speichert die Daten der betroffenen Person nur mehr, setzt aber keine sonstigen Verarbeitungsschritte.

 

i) VORGEHENSWEISE BEI DER VERSTÄNDIGUNG
Die betroffene Person wird von der durchgeführten Maßnahme schriftlich informiert, und zwar in einer kompakten, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form. Elektronische Medien (vor allem E-Mail) werden insbesondere dann verwendet , wenn der Antrag elektronisch gestellt wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person wird das Schreiben auf Papier übersendet. Eine mündliche Verständigung ist auf Wunsch der betroffenen Person möglich, sofern keine Zweifel an der Identität bestehen.

12. Coronaregelung

Corona Bedingte Stornierungen werden unterteilt in:

 

a) Bei Absage wegen aktueller Regierungsbeschlüsse und Regelungen zum Zeitpunkt des Events oder Hochzeit (Standesamt oder kirchlich) – Hochzeiten/Events dürfen am Standesamt / in der Kirche / vor Ort nicht stattfinden & Visagisten dürfen an Privatkunden (ortsunabhängig) nicht arbeiten, gilt folgendes:

Die Anzahlung bleibt bestehen und wird für den neuen Termin übernommen. Sollte Ken Fleck am neuen Termin bereits gebucht sein, dann sucht Ken Fleck einen Ersatz im eigenen Team oder in der Community. In diesem Fall folgt eine faire Aufteilung der bereits geleisteten Anzahlung 50:50 zwischen Visagistin und Kundin. 50% Der Anzahlung wird an den Kunden von Ken Fleck zurückerstattet. a) Im Falle der eigenmächtigen Suche seitens der Kundin ungeachtet dessen, dass Ken Fleck eine adäquate Visagistin zur Verfügung stellt, verfällt die Anzahlung und bleibt bei Ken Fleck.

 

b) Im Falle einer Stornierung/Verschiebung seitens des Kundens aus privaten Gründen (im Falle einer Hochzeit – standesamtliche / kirchliche Hochzeit – & das Arbeiten an Privatkunden (ortsunabhängig) zulässig ist und zum Zeitpunkt erlaubt ist), greifen die normalen Stornoregelungen der AGBs.

 

13. Aktualität der AGB

 

a) Die AGB gelten für sämtliche mit Ken Fleck e.U. abgeschlossenen Verträge.

 

b) Ken Fleck e.U. ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern.

 

c) Für  bereits  abgeschlossene  Verträge  gelten  die  zum  Zeitpunkt  des  Vertragsabschlusses  gültigen  AGB  als vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Standort der Firma Ken Fleck e.U. (Wien) sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
Abweichungen von diesen AGB sind im Einzelfall möglich, müssen aber vertraglich festgehalten werden.

bottom of page